Unternehmensgründung aus der Wissenschaft in Sachsen
Das Technologiegründerstipendium (TGS) der Sächsischen Aufbaubank
Das Technologiegründerstipendium der Sächsischen Aufbaubank stellt eine Adaption des EXIST Gründerstipendiums dar. Jedoch wird die Förderung ausschließlich an Gründer ausgegeben, welche einen Wohnsitz in Sachsen besitzen. Leider entfällt die Sachmittelpauschale. Dennoch ist die Finanzierung überaus attraktiv und wird mit Hilfe eines ausführlichen und qualitativ hochwertigen Businessplans beantragt werden.
Was wird gefördert?
Das Technologiegründerstipendium können Personen beantragen deren Haupt- oder Nebenwohnsitz sich im Freistaat Sachsen befindet und zu einer der folgenden Gruppen gehören: Studierende, Hochschulabsolventen, Absolventen von Berufsakademien, sowie praktizierendes oder ehemaliges wissenschaftliches Personal, die ein innovatives Unternehmen gründen wollen und Gründerteams unter bestimmten Bedingungen.
Wie wird gefördert?
Durch die Gewährung eines personengebundenen Stipendiums wird die Gründung eines jungen innovativen Unternehmens in einem zukunftsträchtigen Technologiebereich mit einem nicht rückzahlbaren Zuschuss (Festbetragsfinanzierung) gefördert. Das Stipendium wird für maximal ein Jahr gewährt, ein Rechtsanspruch besteht nicht. Derzeit gelten folgende Konditionen:
- Studierende 1.000 EUR pro Monat.
- Absolventinnen/Absolventen mit Hochschulabschluss bzw. Abschluss einer Berufsakademie: 2.500 EUR pro Monat
- Promovierte Gründer: 3.000 EUR pro Monat
Was gibt es zu beachten?
Für das Technologiegründerstipendium gilt es einige Voraussetzungen zu erfüllen. Eine davon ist beispielsweise, dass das Unternehmen zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht gegründet sein darf und es sich um ein Kleinst- oder kleines Unternehmen gemäß der KMU-Definition handeln. Weiter muss mindestens einer der Gründer nachweisbar über kaufmännische Kenntnisse verfügen. Über alle Voraussetzungen informieren wir Sie gern persönlich.
Kommt die Förderung für mich in Frage?
Wenn die genannten Kriterien auf Sie zutreffen, sollten Sie grundsätzlich förderfähig sein. Schicken Sie uns eine Nachricht und wir stellen Ihnen gerne einen Katalog von Fragen zur bequemen Prüfung vor.